powered by
Humanas
Fußball

Passstelle

Pässe und Verträge

Maximilian Scheibel
Passwesen I Schiedsrichterwesen

Die Passstelle ist Ihr Ansprechpartner für Vereinswechsel und Beantragung einer Spielerlaubnis im Fußballverband Sachsen-Anhalt.

Anrufe außerhalb der Sprechzeiten können nicht beantwortet werden. Richten Sie in diesem Fall Ihr Anliegen über das E-Postfach-System des FSA an die Passstelle und nutzen Sie dafür die E-Postfachadresse - pass@fsa-online.evpost.de.


Postalische Unterlagen schicken Sie bitte an die folgende Adresse:
Fußballverband Sachsen-Anhalt
Passstelle
Hegelstraße 30
39104 Magdeburg

Antragsstellung online

Die digitale Antragstellung im DFBnet ermöglicht Vereinen eine effiziente und papierlose Abwicklung wichtiger Spielerpässe und Änderungen. Über das Modul „Antragstellung Online“ stehen aktuell folgende Antragsarten zur Verfügung:

  • Erstausstellung eines Spielerpasses
  • Vereinswechsel nationaler Spieler/Spielerinnen
  • Abmeldung eines Spielers beim bisherigen Verein
  • Personenänderung oder Erneuerung vorhandener Daten
  • Nachträgliche Zustimmung durch Erziehungsberechtigte
  • Internationaler Vereinswechsel
  • Erstausstellung für ausländische Spieler/Spielerinnen

Voraussetzungen für die Antragstellung

Für die Nutzung der Funktion „Pass Online“ benötigen Sie eine gültige Kennung für das DFBnet Postfach. Die Erfassung eines Antrags erfolgt weiterhin durch den Verein. Dabei sind folgende Unterlagen vorzuhalten:

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Kopie eines amtlichen Dokuments (z. B. Ausweis oder Geburtsurkunde)
  • Vorhandener Spielerpass oder Passverlustbescheinigung
  • Nachweis der Abmeldung beim bisherigen Verein (falls erforderlich)

Wichtig: Die Antragstellung ist nur gültig mit der Unterschrift des Spielers, eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters.


Aufbewahrungspflicht und Entwertung

Der Verein ist verpflichtet, alle Original-Anträge und den Spielerpass für mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Bei einer Abmeldung ist der Spielerpass mit dem Vermerk „ungültig“ zu entwerten. Eine Einreichung bei der Passstelle entfällt – dies wird vollständig digital abgebildet.


Bitte beachten Sie auch die Grundsätze und Nutzungsbedingungen zur Online-Antragstellung – diese finden Sie im Download-Bereich.

Abmeldung

Du möchtest den Verein wechseln? Dann ist eine korrekte Spielerabmeldung entscheidend. Damit es keine Probleme bei der Erteilung der Spielerlaubnis gibt, musst du einige wichtige Fristen und Vorgaben beachten. Hier findest du alle relevanten Informationen rund um das Thema Spielerpass, Abmeldung und Vereinswechsel.

Fristgerechte Abmeldung
Eine Spielerabmeldung muss nach dem letzten Pflichtspiel und spätestens bis zum 30.06. oder 31.12. erfolgen – und zwar per Einschreiben. Wichtig: Unbedingt eine Kopie der Abmeldung und Einschreibebeleg behalten!

Verpflichtungen des abgebenden Vereins
Geht die Abmeldung einem Verein zu, hat dieser 14 Tage Zeit, den vollständig ausgefüllten Spielerpass auszuhändigen oder weiterzuleiten. Das kann auf drei Arten geschehen:

  • Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung
  • Versand per Einschreiben
  • Weiterleitung mit Vermerk an die Passstelle des FSA

Der Spielerpass muss folgende Angaben enthalten:

  • Vereinsstempel
  • Rechtverbindliche Unterschrift
  • Datum der Abmeldung
  • Datum des letzten Spiels

Online-Abmeldung und Sonderregelungen
Ein Verein kann Spieler auch online abmelden. Änderungen am Spielerpass selbst sind jedoch nicht gültig. In solchen Fällen ist eine schriftliche Erklärung auf Vereinskopfbogen erforderlich.
Wichtig: Abmeldungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig und werden vom FSA laut SpO § 6 Ziffer 1 nicht anerkannt.

Persönliche Abgabe
Bei persönlicher Abgabe der Abmeldung sollte man sich die Übergabe auf einer Kopie bestätigen lassen – inklusive Unterschrift, Vereinsstempel und Datum.

Was tun, wenn der Spielerpass nicht übergeben wird?
Wird der Pass nicht innerhalb von 14 Tagen übergeben oder gesendet, kann der aufnehmende Verein die Spielerlaubnis bei der Passstelle beantragen. Notwendig sind:

  • Antrag auf Spielerlaubnis
  • Einschreibe-Beleg
  • Kopie der Abmeldung

Der bisherige Verein wird dann schriftlich zur Passabgabe aufgefordert. Erfolgt keine Reaktion, gilt der Spieler als freigegeben.

Nur Originalunterlagen werden anerkannt
Alle Unterlagen müssen im Original eingereicht werden. Fax- oder E-Mail-Kopien werden von der Passstelle nicht akzeptiert.

Passverlust – was jetzt?
Ist der Spielerpass unauffindbar und ein Vereinswechsel geplant, muss eine Passverlustbescheinigung (Abmeldenachweis) ausgefüllt werden. Für Spieler, die im Verein bleiben, ist der Antrag auf Zweitschrift (Kennziffer 5) bei der Passstelle einzureichen.

Mustervertrag

Der bereitgestellter Mustervertrag bietet eine verlässliche Grundlage für die vertragliche Zusammenarbeit innerhalb von Fußballvereinen. Die Vorlage wurde sorgfältig erstellt und entspricht den aktuellen Anforderungen und Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA).

Vorteile des Mustervertrags:

  • Rechtssicherheit durch offizielle Vorgaben des DFB und FSA
  • Einfach anpassbar an individuelle Vereinsbedürfnisse
  • Ideal für Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen
  • Zeit- und Kostenersparnis durch vorformulierte Inhalte

Für wen ist der Mustervertrag gedacht?
Der Mustervertrag richtet sich speziell an Fußballvereine, die ihre internen Prozesse optimieren möchten. Egal ob für Trainer, Spieler oder Vereinsmitarbeiter – die Vertragsvorlage bietet eine solide rechtliche Basis für verschiedene Einsatzbereiche im Vereinsleben.

Jetzt herunterladen
Der Mustervertrag steht im Download-Bereich unserer Website zur Verfügung und kann von berechtigten Vereinen kostenlos genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass vor der Anwendung eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls Anpassung durch eine rechtskundige Person empfohlen wird.

Internationale Spielerlaubnis ändern

Bitte reichen Sie Änderungen der offiziellen Vereinsanschrift schriftlich bei uns ein. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular unter Service → Downloads → Passwesen.

Internationale Spielerlaubnis – Was ist zu beachten?
Für Spielerinnen und Spieler aus dem Ausland, die erstmals eine Spielerlaubnis im Bundesgebiet beantragen, sind folgende Unterlagen vollständig einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Anlage: Internationaler Vereinswechsel
  • Amtliches Ausweisdokument (Kopie)

Minderjährige Spieler (10–18 Jahre)
Für minderjährige Spielerinnen und Spieler gelten gesonderte Anforderungen. Bitte beachten Sie hierfür die speziellen Formulare und Hinweise im Bereich Downloads.

Bearbeitungsprozess & vorläufige Freigabe
Nach Einreichung leitet der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) Ihre Unterlagen direkt an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) weiter. Dieser beantragt die Freigabe beim zuständigen FIFA-Nationalverband.

Wichtig: Erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Antwort oder eine Ablehnung, wird dem/der Spieler/in eine provisorische Spielerlaubnis für ein Jahr erteilt. Nach Ablauf dieses Jahres geht diese automatisch in eine ordentliche Spielerlaubnis über.

Geburtsnachweis bei Erstausstellung
Gemäß § 5 der Jugendordnung ist bei der Erstausstellung einer Spielerlaubnis zwingend ein amtlicher Geburtsnachweis (z. B. Kopie der Geburtsurkunde) beizufügen.

Dies gilt für alle Juniorinnen und Junioren, auch wenn sie bereits im Seniorenbereich spielberechtigt wären.

Löschung von Spielerpässen

Vereine haben die Möglichkeit, Spielerpässe, die nicht mehr aktuell sind, kostenlos bei der Passstelle des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) zu hinterlegen. Dies betrifft insbesondere:

  • Abgemeldete Spieler
  • Spieler, die seit mindestens sechs Monaten nicht mehr aktiv gespielt haben
  • Veraltete oder ungültige Spielerpässe

So hinterlegen Sie Spielerpässe korrekt:
1. Erstellen Sie eine vollständige Liste der betroffenen Spieler – inklusive Name und letztem Spieleinsatz.
2. Bestätigen Sie die Löschung der Pässe durch den Vereinsstempel und die Unterschrift einer berechtigten Person.
3. Senden Sie die Unterlagen gemeinsam mit den Spielerpässen an die Passstelle des FSA.

Alternativ können Sie die Abmeldung direkt über Pass Online selbstständig vornehmen.

Wichtig: Das eigenmächtige Vernichten von Spielerpässen ist nicht gestattet!

Bearbeitungszeiträume für Löschungen:

Bitte beachten Sie, dass Löschungen ausschließlich zu folgenden Zeiten bearbeitet werden:

  • 01. Februar bis 31. Mai
  • 01. November bis 30. November

Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens während der Wechselperioden bitten wir um Ihr Verständnis für diese Regelung.

Bleib immer auf dem Laufenden!

Hol dir spannende Neuigkeiten, aktuelle Termine und exklusive Einblicke direkt vom FSA – bequem in dein Postfach. Jetzt anmelden und nichts mehr verpassen!

Newsletter abonnieren