Trainer*in
Dein Einstieg in die Trainer-Karriere
Du leitest bereits ein Team oder möchtest als Trainer*in durchstarten? Beim FSA findest du alle Informationen rund um die Trainer*innenausbildung, Qualifikationen, Lehrgänge und Fortbildungen. Egal ob Anfänger*in oder erfahrene*r Coach – wir begleiten dich auf deinem Weg zur erfolgreichen Trainerkarriere im Sport.
Jetzt informieren und Trainer*in werden!
 (1400 x 1600 px) (1)-900x1029.png)
Häufige Fragen
Wie melde ich mich für einen Lehrgang an?
Die Anmeldung für alle Lehrgänge ist direkt online über den Veranstaltungskalender möglich. Weitergehende Hinweise zur Zulassung zu einzelnen Lehrgängen sind den Hinweisen in der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
Wie kann ich meine Teilnahme absagen?
Ganz einfach formlos per E-Mail an qualifizierung@fsa-online.de. Teile uns dabei bitte mit, welchen Termin Du stornieren möchtest und ob Du eine Umbuchung auf einen anderen Kurs wünschst. Die Stornierungsbedingungen entnimmst Du bitte den Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Du im Zuge der Anmeldung erhältst.
Was ist Blended-Learning?
Unsere Ausbildungslehrgänge sowie ausgewählte weitere Maßnahmen finden im sogenannten Blended-Learning-Format statt, d.h. das Lernen findet sowohl in Präsenz (im Schulungsraum sowie auf dem Sportplatz) als auch im digitalen Raum statt. Dazu verwendet der FSA die digitale Lernplattform Edubreak, um eine bestmögliche Lernerfahrung zu bieten, die den Herausforderungen ehrenamtlichen Engagements gerecht wird. Die Zeiteinteilung ist dabei flexibel. Einzelne Aufgaben werden innerhalb eines Zeitraums von mehreren Tagen bzw. Wochen in selbst gewählten Zeitfenstern (z.B. abends nach der Arbeit, am Wochenende etc.) bearbeitet.
Darf ich außerhalb Sachen-Anhalts Lehrgängen teilnehmen?
Grundsätzlich ja.
Lehrgänge können grundsätzlich bei allen Landesverbänden absolviert werden. Wir empfehlen Dir aber vorab die Rücksprache mit Deinem “Heimatverband”. Du solltest Deine Lizenz-Ausbildung z.B. in dem Landesverband abschließen, in dem Du sie begonnen hast.
Kommerzielle Anbieter bieten regelmäßig auch Kurse an, die jedoch nicht automatisch durch die Landesverbände anerkannt werden. Kläre also unbedingt vorher ab, ob diese Maßnahme anerkannt wird, insb. bei Fortbildungen zum Sammeln von Lerneinheiten für die Lizenzverlängerung.
Was kosten die Lehrgänge?
Die Kosten für Deine Kurse unterscheiden sich je nach Lizenzstufe und dem Format. Die konkreten Gebühren sind der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs im Veranstaltungskalender zu entnehmen.
Uns ist wichtig, dass alle interessierten die Möglichkeit zur Teilnahme haben, ungeachtet der persönlichen Verhältnisse. Solltest Du also Unterstützung bei der Finanzierung benötigen, wende Dich gerne an das Team Qualifizierung unter qualifizierung@fsa-online.de, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Lizenzverlängerung
Mit der sportpraktischen Ausbildung verknüpft ist die Verwaltung von fußballfachlichen Trainerlizenzen. Im Verantwortungsbereich des Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. erfolgt die Verwaltung der C- und B-Trainer-Lizenzen. Bei den Verwaltungsprozessen wird unterschieden zwischen Erstausstellung und Verlängerung von C- bzw. B-Trainer-Lizenzen.
Verlängert wird vom FSA die Gültigkeit von Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe:
- Trainer C (1. Lizenzstufe)
- Trainer B (2. Lizenzstufe)
Zum Zwecke der Lizenzverlängerung können folgende Fort- und Weiterbildungsangebote des FSA genutzt werden:
- Fortbildungsveranstaltungen des FSA und der KFV
- Vereinstrainerdialoge in den DFB-Talentstützpunkten
Über die Anerkennung anderer Fortbildungsveranstaltungen wird im Einzelfall entschieden. Die Bestätigung der Fortbildungsteilnahme wird digital mittels E-Mail durch den FSA bzw. den Referenten festgehalten.
Um eine Lizenzverlängerung zu beantragen muss die in der DFB-Ausbildungsordnung vollständig abgeleistete Fortbildungspflicht von 20 Lerneinheiten, innerhalb der zum Zeitpunkt des Antrags laufenden Gültigkeitsdauer erfüllt sein. Ein vollständiger Antrag auf Lizenzverlängerung kann erst 6 Monate vor Ablauf der Lizenzgültigkeit gestellt werden. Lerneinheiten, die über die geforderten 20 LE zur Lizenzverlängerung hinausgehen, werden nicht für die nachfolgende Verlängerungsperiode gut geschrieben.
Bitte überweise keine Gebühren vorab. Sie reichen die vollständigen Unterlagen digital oder postalisch beim FSA ein und erhalten nach Prüfung der Vollständigkeit eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr. Erst nach Begleichung der Rechnung wird die Verlängerung bearbeitet und die neue Lizenz ausgestellt und per Post versendet.
Antrag auf Lizenzverlängerung
Muss ich aktiv Fußball spielen während der Lehrgänge?
Grundsätzlich ja. Bei allen Maßnahmen mit Praxisanteil ist die aktive Mitwirkung als Spieler*in grundsätzlich fester Bestandteil. Solltest Du z.B. aufgrund einer Verletzung nicht aktiv mitmachen können, benötigen wir von Dir vor Lehrgangsbeginn ein ärztliches Attest. Wir entscheiden dann nach Rücksprache mit Dir über die Möglichkeit zur Teilnahme am Lehrgang.
Wichtig: es nicht entscheidend, dass Du besonders gut am Ball bist oder sportliche Höchstleistungen während des Lehrgangs zeigst. Uns geht es darum, dass Du selbst umsetzt, was Du anschließend mit Deinem Team trainieren möchtest und ein Gefühl für Anspruch und Realität auf dem Fußballplatz entwickelst.
Werden kommerzielle Anbieter beim FSA anerkannt?
Grundsätzlich erkennen wir kommerzielle Angebote nicht automatisch an. Hintergrund ist die mangelnde Überprüfbarkeit der Angebote, die nicht auf der DFB-Ausbildungsordnung basieren bzw. andere Strukturen der Lehrgänge, die nicht auf “klassische” Qualifizierungsmaßnahmen anwendbar sind. Insbesondere für den Bereich Ausbildung finden diese Angebote daher in der Regel keine Anerkennung. Für die ausnahmsweise Anerkennung als Fortbildung empfehlen wir die vorherige Kontaktaufnahme mit unserem Team unter Vorlage der geplanten Lehrgangsinhalte und -formate, um eine Einzelfallprüfung vornehmen zu können. Ohne vorherige Klärung besteht kein Anspruch auf Anerkennung.