Sportstätten- und Sportgeräteprüfung gemäß DIN-Normen

Sämtliche Bestandteile einer Sportstätte sind regelmäßig zu prüfen, zu warten und bei Bedarf instand zu setzen. Dies betrifft sowohl bewegliche und fest installierte Sportgeräte als auch infrastrukturelle Einrichtungen wie Sportböden (Natur-, Kunst- und Kunststoffbeläge), Geräteausstattungen, Ballfang- und Schutzeinrichtungen sowie Technische Geräte (Mähroboter, Flutlicht- und Bewässerungsanlagen)
Die sachkundige Prüfung umfasst insbesondere:
· Beurteilung von Bauart, Konstruktion und Ausrüstung von Sportgeräten gemäß geltenden DIN-Normen
· Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel, Beschädigungen und Abnutzungen
· Kontrolle der Vollständigkeit aller sicherheitsrelevanten Bauteile
· Funktionsprüfung der Sportgeräte entsprechend den Herstellerangaben
· Überprüfung der konstruktiven Stabilität, Stand- und Kippsicherheit
· Kontrolle und Bewertung sicherheitsrelevanter Verschleißteile
· Beurteilung des allgemeinen technischen Zustands
Die Nutzung von Sportgeräten stellt ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial dar. Zur Minimierung möglicher Risiken sind regelmäßige, dokumentierte Prüfungen erforderlich. Die jährliche Hauptprüfung darf ausschließlich durch eine fachlich befähigte Person im Sinne der einschlägigen Normen und Regelwerke durchgeführt werden.
Bringen Sie Ihre Sportanlage auf einen sicheren Stand!
Fragen und Terminvereinbarungen unter:
T: 03928.4829-0
F: 03928.4829-29




