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Verband

FSA-Verbandssportgericht erteilt Gladau das Spielrecht unter Auflagen

31.07.2025
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Robert Kegler
FSA-Verbandssportgericht erteilt Gladau das Spielrecht unter Auflagen
Die DSG Eintracht Gladau kann vorerst wieder am Spielbetrieb des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) teilnehmen. Das Verbandsgericht des Landesverbandes gab dem Eilantrag des Vereins aus dem Jerichower Land unter strengen Auflagen statt.

Der Gesamtvorstand des FSA hatte die DSG Eintracht Gladau aufgrund grober Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des FSA, mit Beschluss vom 08.11.2023 aus dem Landesverband ausgeschlossen. Daneben wurde die Spielberechtigung für alle im Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften des Vereins entzogen. Die oberste Instanz der FSA-Sportgerichtsbarkeit, das Verbandsgericht, setzte den sofortigen Ausschluss des Vereins aus dem Spielbetrieb nun unter strengen Auflagen bis auf Weiteres aus. 


In einem 16 Punkte umfassenden Auflagen-Katalog, zu dessen Einhaltung sich der Vorstand der DSG Eintracht Gladau zu verpflichten hat, wird dem Verein die Rückkehr in den Spielbetrieb des KFV Jerichower Land vorläufig gestattet. Unter anderem muss der Verein seine Heimspiele der ersten und zweiten Herrenmannschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.  


Die vorläufigen Anordnungen des Verbandsgerichts gelten bis zur abschließenden Entscheidung über den Verbandsausschluss. Hierüber wird das Verbandsgericht im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zeitnah entscheiden.

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