Stellungnahme des FSA zur Eröffnung eines Sportgerichtsverfahrens

Der FSA legt großen Wert auf Transparenz und eine konsequente Aufarbeitung des Sachverhalts. Aus diesem Grund wurde der Vorgang an das zuständige Sportgericht als unabhängige Instanz abgegeben. Damit soll eine objektive und regelkonforme Bewertung auf Grundlage der geltenden Ordnungen sichergestellt werden.
„Die diesjährige Hallenlandesmeisterschaft der Frauen wurde von einer unglücklichen Fehlerkette überschattet, die letztlich zu einer für alle Beteiligten unbefriedigenden Situation führte. Im Zentrum stand die Regelung zum Zweitspielrecht, die in der Spielordnung klar definiert ist. Nun ist es erforderlich, den gesamten Vorgang transparent, strukturiert und nachvollziehbar aufzuarbeiten“, erklärt der zuständige Vizepräsident Robin Seitenglanz (Nachwuchs- und Frauenfußball).
Der Verband steht für die Einhaltung der sportlichen Regularien und für Fairness im Wettbewerb. Gleichzeitig ist es dem FSA wichtig, den beteiligten Parteien ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten. Bis zum Abschluss des Sportgerichtsverfahrens bittet der FSA um Verständnis, dass zu einzelnen Details keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt wird nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informieren.



