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Fußball

30.04. – Frist für Schul-AGs im kommenden Schuljahr

14.04.2026
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Robert Kegler
Foto: DFB
„Wir pflanzen heute die Bäume, in deren Schatten wir nicht sitzen werden – und genau darin liegt unsere Verantwortung für den Amateurfußball von morgen.“ Mit diesen Worten beschreibt Christian Stephan, FSA-Verbandssportlehrer, die langfristige Bedeutung von Engagement im Kinder- und Jugendbereich.

Bis zum 30. April können Schulen in Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgemeinschaft im Programm „Sport in Schule und Verein“ für das kommende Schuljahr beantragen. Der Antrag ist beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt einzureichen und dient in erster Linie dazu, Handlungsspielräume für spätere Angebote zu sichern – auch wenn Details noch offen sind.


Schulfußball lebt vom Zusammenspiel von Schule, Kita und Verein. AGs leisten hierbei einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung, stärken Kooperationen und schaffen niedrigschwellige Zugänge zum Sport. Die Antragstellung ist dabei nicht an eine sofortige Umsetzung gebunden; Inhalte und Partnerschaften können sich auch nachträglich entwickeln.


Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein sowie der Einsatz qualifizierter Übungsleiter. Für AG-Leitungen ist eine Aufwandsentschädigung (ca. 20 € pro Stunde) möglich, ergänzt durch Sachkostenzuschüsse bis zu 150 €. Auch Eltern und Vereinsmitglieder können unterstützend eingebunden werden.


Schul-AGs können zudem als Grundlage für weiterführende Wettbewerbe wie Jugend trainiert für Olympia dienen. Eine fristgerechte Antragstellung bis zum 30.04. wird empfohlen, um die Möglichkeit entsprechender Angebote im kommenden Schuljahr offen zu halten.


Ansprechpartner:


Christian Stephan
Verbandssportlehrer



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