FSA nimmt Stellung zur Hallenlandesmeisterschaft der Frauen 2025/2026

Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Auslegungen der geltenden Regelungen hat der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) den Sachverhalt umfassend prüfen lassen.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sportgericht sowie nach rechtlicher Bewertung durch den FSA-Vizepräsidenten Recht, Jens Franke, steht fest, dass keine sportrechtliche Grundlage für eine nachträgliche Sanktionierung des Gesamtwettbewerbs besteht. Weder eine Wiederholung einzelner Spiele noch eine Neuansetzung von Teilen des Turniers ist rechtlich geboten. Die Hallenlandesmeisterschaft Futsal der Frauen 2025/2026 bleibt somit in ihrer Gesamtheit bestehen.
Das Sportgericht hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine abstrakte Gesamtbewertung des Wettbewerbs nicht in seine Zuständigkeit fällt. Parallel dazu hat der Verband geprüft, ob aus den aufgetretenen Sachverhalten zwingende sportrechtliche Konsequenzen abzuleiten sind. Diese Prüfung ergab, dass die getroffenen Entscheidungen innerhalb des bestehenden Ordnungsrahmens erfolgt sind und keine Grundlage für weitergehende Maßnahmen besteht. Gleichzeitig ist dem Verband bewusst, dass die Diskussionen während des Wettbewerbs bei einzelnen Vereinen und Spielerinnen zu Irritationen geführt haben. Unterschiedliche Interpretationen einzelner Regelungen haben deutlich gemacht, dass bestehende Formulierungen in Teilen nicht hinreichend eindeutig waren. Dies betrifft insbesondere die Darstellung des Zweitspielrechts im Zusammenhang mit Hallenwettbewerben im Seniorenspielbetrieb.
Unabhängig davon, dass der Wettbewerb sportrechtlich Bestand hat, zieht der zuständige Ausschuss klare Konsequenzen für die zukünftige Arbeit. „Die Ausschreibungen für kommende Hallenwettbewerbe sollen inhaltlich überarbeitet und präzisiert werden. Regelungen zum Zweitspielrecht sowie zur Anwendbarkeit der entsprechenden Ordnungen werden künftig ausdrücklich und unmissverständlich aufgenommen. Darüber hinaus sollen Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse im Ablauf von Hallenturnieren klarer definiert werden. Ziel dieser Anpassungen ist es, mögliche Interpretationsspielräume künftig auszuschließen und für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz zu schaffen. Auch haben wir in einem sehr angenehmen Dialog mit betreffender Spielerin und dem Verein geführt, um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen“, erklärt Robin Seitenglanz, FSA-Vizepräsident Nachwuchs- und Frauenfußball.
Der Verband betont, dass es Aufgabe der zuständigen Gremien ist, Wettbewerbe nicht nur sportlich fair, sondern auch rechtlich eindeutig zu organisieren. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Verlauf der Hallenlandesmeisterschaft werden daher verbindlich in die Vorbereitung der kommenden Spielzeiten einfließen, um vergleichbare Situationen künftig zu vermeiden. Abschließend unterstreicht der FSA, dass die Stärkung des Frauen- und Mädchenfußballs ein zentrales Anliegen des Verbandes ist. Entscheidungen innerhalb des Ordnungsrahmens dienen dabei stets der Verlässlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung aller teilnehmenden Vereine und Spielerinnen.



