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FSA schafft neues Anreizsystem beim Schiedsrichter-Soll

02.09.2026
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Robert Kegler
Foto: FSA
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) stellt die Regelungen rund um das Schiedsrichter-Soll neu auf. Der FSA-Gesamtvorstand hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das Vereine stärker bei der Gewinnung und Bindung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern unterstützt und zugleich positive Anreize für die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls schafft. Die Neuregelungen treten zum 1. Juli 2027 in Kraft.

Die Sicherstellung einer ausreichenden Zahl qualifizierter Unparteiischer bleibt eine zentrale Voraussetzung für einen verlässlichen Spielbetrieb in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig bedeutet die Ausbildung und langfristige Bindung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern für die Vereine einen erheblichen Aufwand. Genau hier setzt das neue System an.



Bereits im April 2026 hatte sich der FSA-Gesamtvorstand grundsätzlich für die Weiterentwicklung der bisherigen Regelungen ausgesprochen. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Vorschläge erarbeitet und zu einem neuen Anreiz- und Bewertungssystem zusammengeführt.


Mehr Möglichkeiten bei der Erfüllung des Schiedsrichter-Solls


Künftig werden besondere Leistungen der Vereine stärker berücksichtigt. So kann einem Verein unter bestimmten Voraussetzungen einmalig ein zusätzlicher einsatzfähiger Schiedsrichter angerechnet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verein in der vorausgegangenen Saison durchgängig Mannschaften in allen Altersklassen von der A- bis zur D-Jugend im Spielbetrieb hatte.


Auch eine langfristige und verlässliche Tätigkeit als Schiedsrichter wird stärker honoriert. Wer die erforderliche Pflichtspielzahl über mindestens fünf aufeinanderfolgende Spielzeiten erreicht hat und anschließend einmalig das Soll verfehlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin berücksichtigt werden. Ebenso besteht künftig die Möglichkeit, Mehrleistungen eines Schiedsrichters innerhalb eines Vereins zum Ausgleich einer Untererfüllung heranzuziehen.


Neue Regeln für Schiedsrichter-Vereinswechsel


Ein weiterer Bestandteil betrifft den Wechsel von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern zwischen Vereinen. Die neue Regelung schafft einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen der freien Vereinswahl des Unparteiischen sowie den Interessen des abgebenden und des aufnehmenden Vereins.


Insbesondere verhindert das neue System, dass Vereine nach erheblichem Aufwand für die Ausbildung und Bindung eines Schiedsrichters unmittelbar Nachteile bei ihrem Schiedsrichter-Soll erfahren. Dafür wird ein transparentes Wechsel- und Entschädigungssystem eingeführt.


Verwaltungsverfahren statt Sportgerichtsverfahren


Neu geordnet wird zudem der Umgang mit einer Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls. Statt der bisherigen sportgerichtlichen Verfahren erfolgen die Feststellung und Durchsetzung künftig ausschließlich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens innerhalb des Verbandes. Damit werden die Sportgerichte entlastet, Verfahren verkürzt und Zuständigkeiten klarer geregelt. Gleichzeitig bleiben Möglichkeiten zur verbandsrechtlichen Überprüfung entsprechender Entscheidungen bestehen.


Mit dem Gesamtpaket verfolgt der FSA das Ziel, das Schiedsrichterwesen nicht allein über Sanktionen zu steuern, sondern Vereinen zusätzliche Anreize für die Gewinnung, Ausbildung und langfristige Bindung von Unparteiischen zu bieten. Die beschlossenen Änderungen werden mit Beginn der Saison 2027/28 zum 1. Juli 2027 wirksam.


Eine detaillierte Übersicht der Neuregelungen veröffentlicht der FSA in den Amtlichen Mitteilungen (Ausgabe 4).



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