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Unfälle während eines Feriencamps - FSA-Partner ARAG hilft

11.05.2026
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Robert Kegler
Foto: FSA
Viele Fußballvereine organisieren für den Nachwuchs in den Ferien Fußballcamps. Neben dem Fußball stehen oft auch andere Aktivitäten auf dem Programm.

Wie sind die Teilnehmer abgesichert?


Alle Vereinsmitglieder, Übungsleitende und offiziell den Verein unterstützende Personen sind bei der Teilnahme an einem Feriencamp im Rahmen und Umfang des Sportversicherungs-vertrages des LSB unfallversichert.


Wie kann der Verein teilnehmende Nichtmitglieder absichern?


Für die an diesen Veranstaltungen teilnehmenden Nichtmitglieder können die Vereine eine Reiseversicherung abschließen. Sollte es sich um ein rein sportliches Angebot handeln, wäre eine Nichtmitgliederversicherung die passende Lösung.


Wie ist der Verein oder Verband als Veranstalter vor Schadensersatzansprüchen geschützt?


Der Verein oder Verband als Veranstalter des Feriencamps und seine von ihm eingesetzten Campleiter, Übungsleiter und weiteren Aufsichtspersonen sind im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des LSB versichert. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Verein von der Wiedergutmachung fremder Schäden freizustellen und ihn bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter zu unterstützen.


Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gern an:


Ihr Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.



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