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Talentförderung

Zertifizierung als Talentstützpunkt durch den LSB Sachsen-Anhalt

20.08.2026
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Robert Kegler
Foto: LSB Sachsen-Anhalt
Bis spätestens 30.09.2026 können Vereine beim Landessportbund Sachsen-Anhalt erneut Anträge auf Anerkennung als Talentstützpunkt (TSP) stellen. Die bisherige Bezeichnung „Landesleistungsstützpunkt" wurde durch „Talentstützpunkt" ersetzt.

Die Talentstützpunkte sind vom LSB anerkannte Vereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten. Die TSP werden vom LSB für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 anerkannt.



Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie der gültigen Trainerlizenz beim FSA einzureichen. Dieser bestätigt die Angaben und reicht den Antrag beim LSB ein. Für die Anerkennung als Talentstützpunkt gelten folgende Voraussetzungen:

 

  • Mindestens eine Einschulung an eine Eliteschule des Sports in Sachsen-Anhalt innerhalb der vergangenen zwei Schuljahre (Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026).
  • Nachweis einer sportartspezifischen Trainerlizenz (mindestens C-Lizenz).

 

Anerkannte Talentstützpunkte erhalten eine jährliche Förderung in Höhe von 1.000 Euro, die im Rahmen der Vereinspauschale ausgezahlt wird. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des LSB Sachsen-Anhalt verfügbar:



Ansprechpartner für die Antragstellung ist:


Steffen Scheler
Teamleiter I Verbandsportlehrer


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